Zweite Verhandlung gegen Nico Ernst („Pro NRW“) am Amtsgericht vom 27.4.2015
Gestern fand die 2.Verhandlung gegen Nico Ernst statt. Er war von 3 Personen angezeigt worden, weil er am 24.Mai 2014, auf der letzten Wahlkampf-Kundgebung von „Pro NRW“ vor dem HBf in Köln die Zuhörer mehrfach beleidigt und den Völkermord in Nazi-Deutschland geleugnet hatte. In der 1. Verhandlung im Februar stellte sich heraus, dass der 2.Vorwurf, die Leugnung des Genozids, von der Polizei weder in den Anzeigen aufgenommen worden war noch im Zusammenschnitt der polizeilichen Video-Dokumentation auftauchte. Um diesen Sachverhalt zu klären und das fehlende Beweis-Material zu beschaffen, wurde der Prozess vertagt.