Kölner AfD-Geschäftsführer Geraedts wegen vorsätzlicher Köperverletzung verurteilt

Der Kölner AfD-Funktionär Wilhelm Geraedts (Geschäftsführer der Kölner AfD-Fraktion, Schatzmeister des AfD Bezirksverbandes und Bezirksvertreter in Porz) wurde am Mittwochmittag vom Kölner Amtsgericht wegen eines tätlichen Übergriffes auf einen Gegendemonstranten verurteilt. Der pensionierte Berufssoldat muss wegen vorsätzlich begangener Körperverletzung 40 Tagessätze à 50,-€, sowie ein Schmerzensgeld von 500,-€ zahlen.
Geraedts hatte am 31.12.2017 bei einem Infostand der Kölner AfD am Kölner Hauptbahnhof einen Gegendemonstranten körperlich angegriffen und ihm einen Kopfstoß verpasst. Der Bericht von damals HIER
 

Bericht aus dem Sitzungssaal des Amtsgerichtes:

Anwesend waren im Publikum unter anderen auch mehrere Parteikameraden*innen von Geraedts.
Der Prozess fing damit an, dass sein Anwalt, der Bochumer AfDler Knuth Meyer-Soltau nicht fotografiert werden wollte und vom Richter die Personalien des Fotografen feststellen lassen wollte. Im weiteren Prozessverlauf fiel der Anwalt durch unsachliche Bemerkungen auf, die er pathetisch und theatralisch einwarf, um seinen Mandanten und die AfD als Opfer vermeintlich undemokratischen Verfahren zu inszenieren. Den Gipfel der Absurdität erreichte er mit seiner Argumentation, dass seinem Mandanten der Aufenthalt auf dem Breslauer Platz sowie der Zugang zu dem AfD-Infostand durch den Nebenkläger verwehrt geblieben wären. Im Verfahren wurde jedoch festgestellt dass Geraedts sich bewusst bei der 50 Meter entfernten Gegenkundgebung aufhielt und sich trotz Aufforderungen weigerte, sich von dieser zu entfernen. Stattdessen attackierte er infolge eines Zwiegespräches den Nebenkläger mit einer Kopfnuss, und verletzte diesen dabei leicht. Daraufhin stellten Polizisten seine Personalien fest und erteilten ihm einen Platzverweis.
 
Nachdem Geraedts Anwalt erfolglos versucht hatte, dem Nebenkläger beleidigende Äußerungen anzuhängen, die selbst der AfD-Parteifreund Christer Cremer nicht bestätigen konnte, wurden nach dreieinhalb Stunden Verhandlung die Plädoyers vorgetragen. Weitere Äußerungen des Nebenklägers unterbrach der AfD-Anwalt mit den Worten „Kein Bock, mir diese Scheiße anzuhören“.
 
In seinem Urteil schloss sich das Gericht den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage an, die Geraedts beschuldigte, den tätlichen Angriff bewusst begangen zu haben und ging im Urteil noch über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.