[Derzeit sind die Briefkastenaufkleber vergriffen. Sobald neue produziert werden informieren wir.]
Wahlpropaganda von extrem rechten Parteien und Gruppierungen will doch keine/r im Briefkasten haben. Das sagt auch der Gesetzgeber bei belästigender Werbung im §7 UWG.
Werbung mittels Werbebrief, Preislisten, Prospekten, Wahlwerbung, Katalogen etc. ist mit persönlich adressierten oder mittels Post “An alle Haushalte” grundsätzlich zulässig. Befindet sich jedoch auf dem Briefkasten des Adressaten/der Adressatin ein Briefkastenaufkleber, der aussagt, dass keine (Wahl-)Werbung eingeworfen werden soll, ist es unzulässig (z.B. „Keine Werbung einwerfen“). Bereits die Existenz eines solchen Aufklebers begründet einen Unterlassungsanspruch gegen den Absender/die Absenderin.
Jetzt denkt ihr euch sicherlich: „Verdammt, ich habe keinen Briefkastenaufkleber“. Keine Sorge! Wir haben da was Schönes für Euch. EINEN KOSTENFREIEN BRIEFKASTENAUFKLEBER gegen “Pro Köln”. Schreibt uns einfach eine E-Mail (kontakt@kvfr.de) , damit wir verabreden können wo ihr an die Aufkleber kommt.
Annahme verweigern
Alle Sendungen von „Pro Köln“ oder AfD, die ihr nicht haben möchtet, könnt ihr mit dem Vermerk “Annahme verweigert”, wieder zurücksenden. Einfach in einen Umschlag stecken und zurück an die Absendeadresse. Der ursprüngliche Absender muss dann das Rückporto zahlen und wird durch die Annahmeverweigerung mehr oder weniger dezent darauf hingewiesen, dass der Empfänger/die Empfängerin keine weiteren Sendungen wünscht.
Jetzt überlegt Mal! Was würde passieren, wenn die gesamte Wahlwerbepost an extrem Rechte Parteien zurück gesendet wird und diese das Rückporto zahlen müssten?