Unter dem AZ 112KLs 10/13 begann heute, am 11.4., der Prozess gegen Jörg Uckermann, Markus Wiener, Judith Wolter und Bernd Schöppe wegen hunderter Betrugsfälle zu Lasten der Stadt – und das heißt der Kölner Steuerzahler: „Pro Köln“ hatte im Jahr 2011 insgesamt 95.000 Euro für angebliche Fraktions- und Arbeitskreissitzungen kassiert, bei denen es sich zum großen Teil um Betrugsfälle handeln soll. Uckermann alleine wird Betrug in 223 Fällen vorgeworfen.
Die auf 14 Uhr festgesetzte Verhandlung begann mit Verspätung, wurde mehrfach für längere Zeit unterbrochen und schließlich auf Montag, den 28.April vertagt.
Der Grund: Der Angeklagte Uckermann war nicht erschienen und auch nach Suche durch die Polizei an seinem Wohnsitz und denen seiner Mutter und seines Bruders nicht auffindbar. Sein Anwalt begann zunächst mit der Erklärung, Uckermann habe ihn angerufen und er sei zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus (aber in welchem, habe er akustisch nicht verstehen können …).
Nach der 1.Unterbrechung verlas der vorsitzende Richter einen interessanten Schriftwechsel mit Uckermann: Dieser habe schon in einem Schreiben vom 28.2. begründet, warum er am 1.Verhandlungstermin nicht erscheinen könne: Der Beginn des Wahlkampfs am 11.4. bedeute, dass er sich ab 13 Uhr im Zentrallager Nippes für den Start der ab 15 Uhr geplanten Plakatieraktion befinden müsse, weil frühzeitige Wahlwerbung wichtig und die Ladung zu diesem Termin daher eine erhebliche politische Behinderung und eine Beeinträchtigung von Grundrechten sei! Im Antwortschreiben lehnte das Gericht eine Beurlaubung ab mit der Begründung, das Verfahren habe Vorrang vor politischer Betätigung.
Während der nochmaligen Unterbrechung suchte die Polizei vergeblich weiter, allerdings wohl nicht in besagtem „Zentrallager“ in Nippes. Uckermanns Anwalt zeigte sich bemüßigt zu ergänzen, sein eigener Anruf bei den „Flyerverteilern“ habe ergeben, dass er da auch nicht erschienen sei. Der Richter fügte hinzu, nach einer Aussage des Amtsgericht, wo Uckermann gestern wegen einer Beschwerde war, habe er da noch „keinen kranken Eindruck gemacht“. Während dessen blieben die übrigen Angeklagten und ihre Anwälte auffallend entspannt.
Das vorläufige Ergebnis: Der Richter erließ Haftbefehl gegen den abwesenden Uckermann und gab den Hinweis, dass er auch die angefallenen Gerichtskosten tragen müsse.
Nach schon vorgefasstem Urteil der „Pro-Köln“-Anhänger wird wohl auch dies als Beispiel für die angeblich „politische Justiz“ in unserem Lande herhalten müssen. Dies verkündeten sie lauthals bei ihrer Kundgebung auf einer Verkehrsinsel vor der Verhandlung. Außerdem seien die etablierten Parteien, die Medien und sogar die Kölner Polizei (!) gegen sie verbündet – also eigentlich die ganze Welt gegen sie verschworen. Ein paar tapfere Vertreter käuten dies und Ähnliches dann auch im Zuschauerraum wieder.
AKTUELLES: Am Abend des 11. April wurde der extrem Rechte Ratsherr Jörg Uckermann
(„Pro Köln“) von der Polizei festgenommen. Uckermann sitzt nun in der JVA Ossendorf ein.