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Zweite Verhandlung gegen Nico Ernst („Pro NRW“) am Amtsgericht vom 27.4.2015

© Redaktion Kein Veedel für Rassismus - Fotoinfo: Nico Ernst "Pro NRW"

© Redaktion Kein Veedel für Rassismus – Fotoinfo: Nico Ernst „Pro NRW“

Gestern fand die 2.Verhandlung gegen Nico Ernst statt. Er war von 3 Personen angezeigt worden, weil er am 24.Mai 2014, auf der letzten Wahlkampf-Kundgebung von „Pro NRW“ vor dem HBf in Köln die Zuhörer mehrfach beleidigt und den Völkermord in Nazi-Deutschland geleugnet hatte.

In der 1. Verhandlung im Februar stellte sich heraus, dass der 2.Vorwurf, die Leugnung des Genozids, von der Polizei weder in den Anzeigen aufgenommen worden war noch im Zusammenschnitt der polizeilichen Video-Dokumentation auftauchte. Um diesen Sachverhalt zu klären und das fehlende Beweis-Material zu beschaffen, wurde der Prozess vertagt.   

Gestern allerdings wurden erneut nur die Beleidigungen verhandelt. Der von Richter und Staatsanwalt angegebene Grund für die Tatsache, dass die Leugnung des Genozids nicht verhandelt wurde: Das Beweismaterial fehle, die Rede von Nico Ernst sei nicht vollständig dokumentiert, die Erinnerung der Zeugen reiche nicht aus.

Das gibt zu denken und ein Schelm wer Böses dabei denkt: Die Aussagen mehrerer Zeugen sind ohne Beweiskraft, sie verschwinden schon bei der Anzeigenaufnahme durch die Polizei, die entscheidende Stelle ist aus der Video-Dokumentation heraus geschnitten und nachher angeblich nicht mehr vorhanden. Obendrein wurde jetzt auch der Beginn dieses Teils der Rede,   der in der 1.Verhandlung noch angehört werden konnte, in der 2.Verhandlung heute plötzlich auch nicht mehr vorgeführt. Darin hatte sich Nico Ernst verächtlich über Erdogan und dessen Leugnung des Völkermords an den Armeniern geäußert – um anschließend zum „angeblichen Völkermord an den Juden überzuleiten.

Das Ergebnis: Nico Ernst wurde heute wegen Beleidigungen zu 90 Tagessätzen à 10,- Euro verurteilt. Er hatte bereits mehrere Vorstrafen seit 2003, die als strafverschärfend gewertet wurden: Dies waren Verurteilungen wegen „Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ und wegen Beleidigungen, zuletzt 2013.